Organisatorisches

Beiträge

Kita- Beiträge ab 2024

- Kinder unter drei Jahren zahlen im Kindergarten den monatlichen Krippen-

Beitrag

- Zusätzlich zum monatlichen Kita- Beitrag werden 6,00 Euro Spielgeld und 4,00 Euro Getränkegeld erhoben.

Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit:

Seit 1. April 2020 werden Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit bis zu 100 € pro Kind und Monat gefördert. Ein separater Antrag der Eltern ist nicht erforderlich, da sich der Elternbeitrag in Höhe des Zuschusses reduziert.

Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

 

Beitragszuschuss- Krippengeld:

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt.

Damit werden Eltern bei den Betreuungskosten bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes mit bis zu 100 € monatlich entlastet.

Die Auszahlung erfolgt hier nur nach Antragstellung der Eltern.

Der Antrag ist auf www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zu finden.

 

Zusätzliche Beitragsübernahme:

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Elternbeiträge auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landratsamt) übernommen werden, wenn die Belastung der Eltern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist.